Ob im Christentum, im Judentum oder im Islam, alle drei monotheistischen Religionen kennen eine Kopfbedeckung für religiöse Frauen – die Ausprägung ist jedoch sehr unterschiedlich. Wer den Ursprung kennt, findet Gründe für Toleranz. Es geht dabei immer um den Blick der Männer.

 von Anton Ladner

 

Weder die Ordenstrachten katholischer Nonnen noch die Perücken gläubiger Jüdinnen sind in den letzten Jahren zum Thema geworden, sondern die Kopftücher und die Gesichtsverhüllung muslimischer Frauen. So hat Österreich ein Kopftuchverbot in Kindergärten und Grundschulen gesetzlich verankert und allgemein ein Gesichtsverhüllungsverbot. Die Schweiz hat derweil nur im Kanton Tessin ein Vollverschleierungsverbot. Grossbritannien kennt lediglich ein Kopftuchverbot für Polizistinnen, Sikhs im öffentlichen Dienst, also auch bei der Polizei, dürfen derweil einen Turban tragen. In Frankreich gilt in Behörden und Krankenhäusern ein Verbot für religiöse Symbole. Dazu zählen Kopftuch, Verschleierung oder andere Arten von Bekenntnissen. In Schulen dürfen weder Kopftuch, Kippa oder grosse Kreuze getragen werden, religiöse Jüdinnen können jedoch ihre Perücke aufbehalten. Im öffentlichen Raum Frankreichs ist aber die Vollverschleierung verboten, gleich wie in Belgien. In der Türkei galt übrigens seit 1923 ein Kopftuchverbot in staatlichen Einrichtungen, das von der Regierung Erdogan 2013 aufgehoben wurde. Auch Schülerinnen ab der 5. Klasse können nun mit einem Kopftuch in die Schule. In Deutschland herrscht ein Wildwuchs von Bestimmungen. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet zum Beispiel Lehrkräften, Polizistinnen und Polizisten sowie Angestellten der Justiz, im Dienst religiöse Symbole zu tragen. Konkret: keine christlichen Kreuze, Kippas oder Kopftücher. In Hamburg wird derweil nur eine gewisse Zurückhaltung erwartet, in Sachsen und anderen Bundesländern gibt es überhaupt keine Vorgaben. Diese sehr unterschiedlichen Regelungen in der Schweiz und den umliegenden Ländern dokumentieren in aller Deutlichkeit: Je emotionaler ein Thema aufgeladen ist, desto geringer ist die allgemein nachvollziehbare Logik bei Regulierungen. Der Rechtsfall gegen die auch in der Schweiz aktive Drogeriekette Müller bringt die Problematik auf den Punkt: Weil sich das Unternehmen «weltanschaulich, politisch und religiös neutral» stellen will, ist das Tragen von «entsprechenden Zeichen» unternehmerisch untersagt. Eine muslimische Verkäuferin hat dagegen in Bayern geklagt und sich auf die Religionsfreiheit berufen. Vor zwei Instanzen bekam sie Recht. Das Bundesarbeitsgericht hat den Fall jedoch an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.

 

Ordenstracht im Christentum:

Die Tracht einer Ordensgemeinschaft wird als Habit bezeichnet, was für Haltung und Gestaltung steht. Das Ordensgewand soll die Gemeinschaft zum Ausdruck bringen und die Individualität entsprechend reduzieren. Aber der Habit ist auch ein Zeichen der Armut und des einfachen Lebens. Das dokumentiert, dass die Kleidung für die innere Einstellung steht. Die Kleidung soll helfen, die Zugehörigkeit zur Ordensgemeinschaft und das Bekenntnis zur Profess zu stärken. Die Tracht der Klosterfrauen ist aus der Witwentracht des Mittelalters entstanden. Damals war es üblich, dass verheiratete Frauen Hauben trugen, die mit einem Schleier bedeckt waren. Eine Frau, die in ein Kloster eintrat, wollte nicht mehr heiraten und lehnte sich deshalb an die Bekleidung einer Witwe an. Aus historischen Gründen tragen die Nonnen deshalb Schleier und nicht etwa aus Keuschheitsgründen. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist die Ordenstracht, die sich durch Traditionen in ausgeprägten Formen verfestigt hat, in vielen Klöstern vereinfacht worden. Die Nonnen orientieren sich dabei wieder an Zivilkleidung, wobei die Einheitlichkeit und Einfachheit weiter im Zentrum stehen. In einzelnen christlichen Orden ist heute das Tragen des Habits fakultativ.

 

Kopftuch und Verschleierung im Islam

Im Islam gibt es Kleiderregeln für Männer und Frauen. Danach sollen Muslime ausserhalb der eigenen Wohnung weite Kleidung tragen, die nicht zu kurz oder durchsichtig ist und möglichst viel vom Körper bedeckt.
In der Zeit des Propheten Mohammed haben Frauen ein Kopftuch getragen. Auf dieses Gebot weisen einige Stellen im Koran hin, die bedeutendste findet sich im Koranvers Sure 24:31: «Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen (statt jemanden anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen (…).»

Hidschab steht für Hülle, Vorhang, Schleier, Kopftuch, Schirm und betrifft «die Absonderung der Frau». Die bekannteste Variante ist die Verhüllung und Abschirmung der Frau durch ein Kopftuch. Unter den Begriff Hidschab fallen auch Schleier, die Körper und Gesicht ganz bedecken, zum Beispiel der Niqab oder die Burka.

Verschiedene islamische Gemeinschaften legen den Hidschab allerdings unterschiedlich aus. Die Aleviten verzichten auf ihn. Auch in Ägypten kam der Präsident des Obersten Islamischen Rates zu dem Schluss, er könne keinen Zwang für den Hidschab im Islam erkennen. Im Iran gilt seit Ausrufung der Islamischen Republik im April 1979 die Scharia, die Frauen eine Kopfbedeckung vorschreibt, was im öffentlichen Raum durch Sittenwächter kontrolliert wird. Die Kopftuchpflicht für Frauen ist somit eng mit der politischen Macht verbunden, konkret mit Regimes, die den Menschenrechten wenig bis keine Bedeutung beimessen.

 

Kopfbedeckung für Frauen im Judentum

Das Bedecken des Haares ist ein Toragesetz (Talmud Sota) und wird auch später im Shulchan Aruch, Even Ha‘ezer bestätigt: «Jüdische Frauen sollten nicht mit blossem Haupt zum Markt gehen», steht dort geschrieben. Diese Norm betrifft nur verheiratete Frauen. Es geht dabei um den hebräischen Begriff Zniut, um Sittsamkeit und Bescheidenheit im öffentlichen Raum. Das Bedecken des Haares ist nicht nur ein Zeichen an die Umgebung, dass die Frau verheiratet ist, sondern ermöglicht es auch, eine ganz besondere Intimsphäre zu wahren. Religiöse Frauen bedecken ihr Haar entweder mit einem Kopftuch (Tichel), Hut oder einem Scheitel (Perücke). Rabbi Moshe Feinstein, der 1986 verstorben ist, erlaubte den Frauen, ihr Haar an der Stirn zwei Daumen breit zu zeigen. Der Sohar, das Hauptwerk der Kabbala, schreibt aber vor, dass eine Frau ihr ganzes Haar ohne Ausnahme bedecken muss. Als dann in Frankreich Perücken in Mode kamen, waren sie die Alternative zum Kopftuch.