Die zweite Vollversammlung der katholischen Weltsynode findet mit der ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode vom 2. bis 27. Oktober 2024 im Vatikan statt. Inhaltlich wird im Vorbereitungsdokument betont: «Ohne konkrete Veränderungen wird die Vision einer synodalen Kirche nicht glaubwürdig.»
Martin Ötker
Das rund 50-seitige Dokument trägt den Titel «Wie wir eine synodale missionarische Kirche sein können». Es ist in fünf Kapitel mit 112 Punkten gegliedert. Fast alle Vorschläge in dem Text sind Ergebnisse und Weiterentwicklungen der Beratungen der ersten Synodalversammlung oder basieren auf Anregungen, die aus den kontinentalen oder nationalen Bischofsversammlungen kamen.
Am zweiten Teil der Weltsynode nehmen die Synodalen teil, die sich bereits an der ersten Etappe beteiligt haben. Hilfreich ist, dass noch einmal in Erinnerung gerufen wird, was mit Synodalität gemeint ist: «Es handelt sich in erster Linie um ein Hören auf den Heiligen Geist, den eigentlichen Protagonisten der Synode, und dann das Hören aufeinander, Hören auf die lebendige Tradition der Kirche und ihr Lehramt.» Denn man kann nur verkünden, was man gehört hat.
An der zweiten Vollversammlung geht es in erster Linie um den Stil in der Kirche, um ein neues Miteinander und um die Rückbesinnung auf den gemeinsamen missionarischen Auftrag aller Getauften und wie man diesem neu gerecht werden könne. Aber nur synodales Reden ist nicht nachhaltig genug. Dazu heisst es im Text: «Ohne konkrete Veränderungen wird die Vision einer synodalen Kirche nicht glaubwürdig sein, und dies wird jene Mitglieder des Gottesvolkes entfremden, die aus dem synodalen Weg Kraft und Hoffnung geschöpft haben.»
Ämter und Dienste für Frauen
Ein Thema, das zwar diskutiert, aber kein Beratungsgegenstand an der Weltsynode sein wird, ist der Diakonat der Frau. Dieses und neun andere Themen wurden im Frühjahr 2024 aus den weiteren Beratungen ausgegliedert. Wegen der Komplexität der Themen werden diese von internationalen Fachleuten in Studiengruppen untersucht. Bis Juni 2025 sollen ihre Ergebnisse möglichst vorliegen, sie «werden der Synodenversammlung aber im Oktober einen Fortschrittsbericht vorlegen».
Darüber hinaus nimmt die Reflexion über die Rolle der Frauen in allen Bereichen des kirchlichen Lebens breiten Raum ein. Die zweite Synodensitzung wird zu einer «breiteren Beteiligung von Frauen an den kirchlichen Entscheidungsprozessen und in allen Phasen der Entscheidungsfindung» aufgefordert. Ausserdem brauche es «einen breiteren Zugang zu verantwortlichen Positionen in den Diözesen und kirchlichen Einrichtungen».
Gemäss einer offiziellen Ankündigung wird es in Sachen Ämter besonders für Frauen demnächst ein offizielles Dokument von Glaubensdikasterium und Synodensekretariat geben, das kirchenrechtliche und theologische Grundsatzfragen zum Thema «spezifische kirchliche Ämter» klären soll. Dazu gehöre auch die Frage nach der «notwendigen Beteiligung» der Frauen am Leben der Kirche wie auch an ihrer Leitung.
Transparenz und Rechenschaft
Neben dem Frauen-Thema kommt das Arbeitsdokument als Folge von Fehlentwicklungen auf Transparenz und Rechenschaft auf der Ebene der Kirchenleitung zu sprechen. «In unserer Zeit ist die Forderung nach Transparenz und Rechenschaftspflicht in der und durch die Kirche als Folge des Verlusts an Glaubwürdigkeit aufgrund von Finanzskandalen und insbesondere sexuellem und anderem Missbrauch und verletzten Menschen entstanden.» Wer in der Kirche Verantwortung trage, müsse in transparenter Weise Rechenschaft über sein Handeln zu Wohl und Sendung der Kirche ablegen. Diesbezüglich erinnert das Instrumentum laboris an die Notwendigkeit, dass die Kirche einen Jahresbericht veröffentlichen soll, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch über die Erfüllung ihrer Sendung. Denn «das ist unerlässlich, um das gegenseitige Vertrauen zu fördern, welches notwendig ist, um gemeinsam voranzugehen und Mitverantwortung für die gemeinsame Sendung zu übernehmen».
Bischofskonferenzen aufwerten
Papst Franziskus hat mit Blick auf die Ausübung des Petrusamtes bereits mehrfach von einer «heilsamen Dezentralisierung» gesprochen, so auch im Instrumentum laboris. Darin wird vorgeschlagen: Die Bischofskonferenzen seien als «kirchliche Subjekte anzuerkennen, die mit lehrmässiger Autorität ausgestattet sind». Mit den Worten der Apostolischen Konstitution «Praedicate Evangelium» zur Kurienreform bedeutet das: «den Hirten die Kompetenz zu überlassen, in Ausübung ‹ihres eigenen Lehramts› als Hirten die Fragen zu lösen, die sie gut kennen und die die Einheit der Lehre, der Disziplin und der Gemeinschaft der Kirche nicht berühren». Bislang hatte Papst Franziskus den Bischofskonferenzen mehrfach Kompetenzen zugesprochen, wie die Approbation liturgischer Bücher, ansonsten kümmern sie sich bislang nur um pastorale Fragen.
Änderungen des Kirchenrechts
Auch ist vorgesehen, eine spezielle Kommission von Kirchenrechtlern unter dem Vorsitz des Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte – der italienische Erzbischof Filippo Iannone – zu bilden. Sie soll die Synode bei eventuellen Änderungen des Kirchenrechts beraten. Ebenfalls soll sie prüfen, welche Reformen ohne Änderungen der Canones bereits möglich sind. Denn vielfach ist nicht bekannt, dass es bereits heute verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten für Laienmitarbeitende gibt, zum Beispiel Taufspendung und Trauassistenz in einem besonderen Ausnahmefall.
Nach Abschluss der zweiten Sitzung soll der Beschlusstext dem Papst übergeben werden, der daraus ein nachsynodales Schreiben formuliert.
Viele interessierte Gläubige hegen grosse Erwartungen in Bezug auf die Weltsynode, dass die vielfach erhofften Veränderungen Wirklichkeit werden. Ob und inwieweit diese Wünsche tatsächlich realisiert werden, wird man dem nachsynodalen Schreiben entnehmen können, das frühestens 2025 erscheint.